Belegungsordnug

1. Allgemeines
Im Rahmen der studentischen Selbstverwaltung, hat das Studentenwerk Aachen den Bewohnern dieses Wohnheimes den Auftrag erteilt, freien oder frei werdenden Wohnraum an Studierende zu vermitteln. Die Bewohner dieses Wohnheimes unterhalten seither, für die Wohnraumvermittlung einen Belegungsausschuss (BA). Dieser wurde, seit der Gründung dieses Vereines, an den FaRü e. V. übergeben.

Vertragliche Angelegenheiten bezüglich des Mietverhältnisses zwischen Mieter und Vermieter obliegen weiterhin und vor allem alleine dem Stundentenwerk Aachen A. ö. R., daher können gemachte Zu- oder Absagen durch den Belegungsausschuss vom Studentenwerk Aachen jederzeit widerrufen werden.

Interessenten an Wohnraum in diesem Wohnheim richten sich an den Belegungsausschuss mit einem Antrag zur Wohnraumzuweisung (Bewerbung).

2. Zusammensetzung des Belegungsausschusses

1.Der Belegungsausschuss besteht mindestens aus
dem Belegungsausschusssprecher
dem Vertreter des Belegungsausschusssprechers
einer weiteren Person
und maximal einer weiteren Person.
Die Mitglieder werden von der Vollversammlung ernannt.

2.Die AG kann, mit Zustimmung des Senates, ein Mitglied aus der AG ausschließen, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Satzung, diese Nutzungsbestimmungen oder die Interessen des Vereines verstößt.
3.Sollte die Mindestmitgliederzahl unterschritten werden, darf die AG, mit Zustimmung des Senates, für die Zeit bis zur nächsten Vollversammlung, ein neues Mitglied ernennen.
4.Mindestens einmal im Semester ruft der Sprecher des Belegungsausschusses eine Sitzung ein, die mindestens eine Woche vorher bekannt zu machen ist. Die Sitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens zweidrittel der Mitglieder anwesend sind. Stimmberechtigt ist jedes Mitglied. Die Sitzungen sind für Bewohner öffentlich.

3. Aufgaben des Belegungsausschusses
Der Belegungsausschuss verwaltet die Bewerberlisten und schlägt dem Vermieter Kandidaten für freiwerdende Wohnungen vor.

4. Bewerbung auf Wohnraum in der FaRü
1.Die Bewerbung wird über das zentrale Bewerberportal des Studierendenwerks Aachen durchgeführt.
5. Wartelisten
1.Die Zuteilung von Wohnraum erfolgt nach Wartelisten.
2.Den Bewerbern auf der ersten Warteliste wird vor den Bewerbern auf der zweiten und dritten Warteliste eine Wohnung in diesem Wohnheim zugeteilt. Den Bewerbern auf der zweiten Warteliste wird vor den Bewerbern auf der dritten Warteliste eine Wohnung in diesem Wohnheim zugeteilt.
3.Der Zeitpunkt des Einreichens einer Bewerbung ist nur innerhalb einer Liste von Relevanz und regelt die Reihenfolge der Wohnungszuweisung an Bewerber in einer Liste.
4.Der Belegungsausschuss führt drei Wartelisten in die die Bewerber aufgenommen und nach denen ihnen Wohnraum zugesprochen wird.
In die erste Warteliste werden alleinerziehende Mütter oder Väter aufgenommen. Als alleinerziehend gilt eine Person, welche mit mindestens einem Kind oder schwanger ist, aber mit keiner anderen erwachsenen Person, in einem Haushalt lebt. Ein Nachweis über die häuslichen Bedingungen ist, in Form einer Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes, zu erbringen. Der Status alleinerziehend erlischt, sobald diese Person die Absicht äußert, mit einer weiteren erwachsenen Person in eine Wohnung dieses Wohnheimes zu ziehen.
In die zweite Warteliste werden Paare, oder mindestens zwei erwachsene Personen die in einem Haushalt leben oder die Absicht äußern ihre Haushalte zusammen zulegen, aufgenommen, die entweder nachweislich ein Kind erwarten oder bereits mit mindestens einem in einem Haushalt leben.
In die dritte Warteliste werden Paare aufgenommen, die entweder in einem Haushalt leben oder die Absicht haben ihre Haushalte zusammen zulegen, die weder ein Kind erwarten noch mit einem in einem Haushalt leben. Dabei werden verheiratete Paare bevorzugt behandelt.
5.Bewerber werden erst nach der Abgabe aller erforderlichen Unterlagen in eine Warteliste aufgenommen.
6.Bewerber können zweimal eine zugewiesene Wohnung zurückweisen, ohne ihren Wartelistenplatz zu verlieren.
6. Pflichten der Bewerber
1.Es gelten die Vergaberichtlinien des Studierendenwerks

Nach oben scrollen